Der Bundesrat ändert die Verordnung zum Mietrecht

Bern, Mai 2020

Am 29. April 2020 hat der Bundesrat eine Änderung der Verordnung zum Mietrecht verabschiedet. Sie tritt per 1. Juni 2020 in Kraft. Energiesparmassnahmen bei Mietliegenschaften sollen gefördert werden, ohne die Mieterschaft finanziell zu belasten.

Eine grosse Herausforderung und zugleich ein wichtiger Faktor um die Ziele der Energiestrategie 2050 und des Pariser Klimaabkommens zu erreichen, sind die energetische Gebäudesanierungen im Mietbereich. Der neue Artikel 6c der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen sieht vor, dass der Vermieter die Kosten eines Energiesparcontracting (ESC) unter bestimmten Voraussetzungen als Nebenkosten verrechnen darf.

Das ESC ist ein Vertrag, mit dem sich ein Energiedienstleister (Energy Service Company, ESCO) gegenüber einem Eigentümer verpflichtet, den Energieverbrauch einer Liegenschaft durch geeignete technische und allenfalls bauliche Massnahmen zu senken. Die neue Verordnungsbestimmung erlaubt es, die ESC-Kosten als Nebenkosten unter bestimmten Voraussetzungen und für eine Zeitdauer von höchstens zehn Jahren weiterzugeben. Dies gilt sowohl für Wohn- als auch für Geschäftsliegenschaften.

Die Voraussetzungen für die Weitergabe von ESC-Kosten stellen sicher, dass für die Mieter kein finanzieller Mehraufwand und keine grösseren Unterhaltsaufwendungen als Nebenkosten entstehen. Für die Vermieter bietet der ESC eine Steigerung des Gebäudewerts sowie eine Einsparung von Investitionskosten. Durch die Umsetzung von Energiesparmassnahmen kann ein positiver Effekt für die Umwelt und eine Verminderung des CO2-Ausstosses im Gebäudebereich erwartet werden.

Die neue VMWG-Bestimmung wird am 1. Juni 2020 in Kraft treten. Veränderungen im Mietverhältnis, die sich daraus ergeben, müssen mit dem vom Kanton genehmigten Formular für einseitige Vertragsänderungen angezeigt werden.

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